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Lousiana Moped-Gesetze

Lousiana Moped-Gesetze

DEFINITION DER MOPEDS UND DER MOTORISIERTEN FAHRRÄDER
MOTOR GEFAHRENER ZYKLUS - R.S. 32:1(39) definiert als jedes Motorrad, einschließlich jedes Motorscooter, mit einem Motor, um fünf Pferdestärken nicht zu übersteigen.

MOTORISIERTES FAHRRAD - R.S. 32:1(41) definiert, wie ein Pedalfahrrad, das durch menschlichen Energie oder Helfermotor angetrieben werden können oder durch beide, wenn ein Motor veranschlagen ist, nicht mehr als eine und Halb Bremse Pferdestärke, ein Hubraum, der nicht fünfzig Kubikzentimeter, ein automatisches Senden übersteigt und das produziert eine maximale Bemessungsgeschwindigkeit ohne mehr als fünfundzwanzig Meilen pro Stunde auf einer flachen Oberfläche."

AUSRICHTUNG DES TRÄGERS - R.S. 47:501 erfordert jeden Inhaber eines Kraftfahrzeugs, des Anhängers oder des Sattelschleppers oder anderen Trägers, der nach den allgemeinen Landstraßen in diesem Zustand laufen gelassen werden soll, um den Träger zu registrieren, bevor es fährt.

VERFAHREN FÜR AUSRICHTUNG UND DIE BETITELUNG
Mopeds und motorisierte Fahrräder werden nach Darstellung vom folgenden registriert und betitelt:

1. Notarielles Ursprungszeugnis oder Titel

2. Kaufvertrag

3. Beweis der Beteiligung im Wertpapiersektor muß durch ein UCC-1 oder eine gleichwertige Form oder durch die Archivierung der Sicherungsvereinbarung eingeordnet werden.

4. Entfernungsmesseraussage

LIZENZ ERFORDERT WORDEN

1. Ein motorisiertes Fahrrad wird nur nach der Fahrbahn der Landstraßen dieses Zustandes von einer Person fünfzehn Jahre des Alters oder älter bearbeitet wer einen gültigen Führerschein mit einer Motorradaufschrift besitzt und wird nicht nach Bürgersteigen, zwischenstaatliche Landstraßen oder Verkehrsstrom zu behindern bearbeitet.

2. Keine Person kann ein Moped oder ein motorisiertes Fahrrad laufen lassen, ohne die Gesetze zu befolgen, die den Betrieb des Motorrades einschließlich das Tragen der anerkannten Auge Schutze oder der Windschutzscheibe und das Tragen eines Sturzhelms regeln.

ANMERKUNG: MOTORISIERTE FAHRRÄDER WIE TASCHE FAHRRÄDER UND SCOOTERS, DIE NICHT DEN ANFORDERUNGEN DIESER POLITIK ENTSPRECHEN, WERDEN NICHT REGISTRIERT.

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