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Hawaii Moped-Gesetze

Hawaii Moped-Gesetze

Fahren der Mopeds.

(a) Keine Person weniger als fünfzehn Jahre des Alters fährt ein Moped.

(b) Keine Person fährt ein Moped ausgenommen beim Sitzen rittlings auf dem Sitz und vorwärts stellt, mit einem Bein auf jeder Seite des Mopeds gegenüber.

(c) Keine Person fährt ein Moped, das jede mögliche andere Person transportiert noch soll irgendeine Person anders als die Treiberfahrt nach einem Moped.


Fahren der Mopeds auf Fahrbahnen.

(a) Jede Person, die ein Moped nach einer Fahrbahn mit einer Geschwindigkeit weniger als die normale Geschwindigkeit des Verkehrs bewegend in die gleiche Richtung zu einem Zeitpunkt fährt, reitet wie nahe zur rechten Seite der Fahrbahn, wie durchführbar und übt passende Obacht aus, wenn ein stehender Träger oder geführt werden, die in die gleiche Richtung, ausgenommen unter irgendwelche der folgenden Situationen fortfahren:

(1) beim Vorbereiten für eine linke Umdrehung an einem Durchschnitt oder in eine private Straße oder in eine Fahrstraße, ausgenommen wo verboten durch amtliche Verkehr-Steuerung Vorrichtungen;

(2) wenn recht notwendig, die Bedingungen zu vermeiden (einschließlich, aber begrenzt nicht auf die örtlich festgelegten oder beweglichen Gegenstände, die Träger, die Fahrräder, die Fußgänger, die Tiere, die Oberflächengefahren oder die nicht der Norm entsprechenden Breite Wege) diese, lassen Sie sie unsicher entlang der rechten Kandare oder dem Rand fortfahren;

(3) wenn eine Fahrbahn gekennzeichnet wird und signposted, um Verkehr in nur einer Richtung zu tragen und zwei oder mehr markierte Verkehr Wege hat, kann eine Person, die ein Moped laufen läßt, zur linken Seite der Fahrbahn wie durchführbar so nahe reiten.

(b) Die Personen, die Mopeds nach einer Fahrbahn fahren, fahren in einzelne Akte.

(c) Keine Person fährt ein Moped auf irgendeinem Bürgersteig oder Bereich, die für Gebrauch als Bürgersteig bestimmt sind, noch sollen Sie jeder möglicher Person-Antrieb ein Moped auf irgendeinem Weg, oder anderer Bereich beabsichtigte für den exklusiven Gebrauch der Fußgänger.


Mopedmaterialbedarf und Kontrolle.
(a) Jedes Moped anbot für Verkauf für Gebrauch auf, verkaufte für Gebrauch auf, oder verwendet nach den Fahrbahnen und den Landstraßen wird mit ausgerüstet:

(1) ein Motor, der eine maximale Abgabeleistungfähigkeit, gemessen an der Bewegungsausgang Welle, in Übereinstimmung mit der Gesellschaft der Automobilingenieurstandards, von zwei Pferdestärken hat (tausend vierhundert zweiundneunzig Watt) oder weniger und, wenn es von Verbrennungsmaschine, von maximalem Kolben oder von Rotorversetzung von 3.05 Kubikzöllen ist- (fünfzig Kubikzentimeter) und das das Moped antreibt, allein durchgeführt, auf einer Niveauoberfläche mit einer Höchstgeschwindigkeit nicht grösser als dreißig Meilen pro Stunde; vorausgesetzt daß jene Mopeds, einschließlich die, die gemäß dem Abschnitt 291C-206, registriert vor April 23 geändert werden, 1998 fortfahren, abhängig von den vorherigen thirty-five Meilen pro Stunde Höchstgeschwindigkeitbeschränkung zu sein; und

(2) ein direktes oder automatisches Maschinenantriebsystem, das keine Kupplung oder Gangschaltungbetrieb durch den Mopedtreiber erfordert, nachdem das Ansteuersystem in der Stromversorgungseinheit engagiert ist.

(b) Der Direktor des Transportes durch Richtlinien und Regelungen, gemäß Kapitel 91, stellt Kriterien her, die mit anerkannten Bundesverordnungen für die folgende Mopedausrüstung übereinstimmen: Bremssystem; Brennstoffsystembestandteile; Abgasanlagebestandteile; Lenksystem; Lenkstangen; Radkanten; Schutzvorrichtungen; ein Schutz oder ein Schutzüberzug für Antriebsriemen, Ketten und drehende Bestandteile; Sitz oder Sattel; Lampen und Reflektoren; Ausrüstung Kontrollen; Geschwindigkeitsmesser; Zurückziehen des Standplatzes; Horn; und Kennzeichnung Markierungen.

(c) Der Direktor des Transportes durch Richtlinien und Regelungen, gemäß Kapitel 91, stellt Kriterien und Verfahren für die jährliche Sicherheit Kontrolle jedes Mopeds her. Sicherheit Kontrollkriterien schließen die Kriterien ein, die vom Direktor des Transportes unter Unterabschnitt (b) hergestellt werden

Mopedhaftpflichtversicherung; Deckung für Beschädigung durch gemietetes oder Mietmoped.

Jede Person, die ein Moped für Miete oder Miete anbietet, versichert das Moped gegen Verlust, resultierend aus der Verbindlichkeit, die durch Gesetz für körperliche Verletzung, Tod oder die Eigentumsbeschädigung erlitten wird von jeder möglicher Person anders als den Inhaber oder den Operator des Mopeds auferlegt wird, das aus dem Besitz, der Wartung oder dem Gebrauch des Mopeds heraus entsteht. Die Mopedhaftpflichtversicherung hat eine Deckung nicht weniger als von $25.000 pro körperliche Verletzung des Auftretens und von $5.000 pro Auftreteneigentumsbeschädigung.

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